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   BVerwG, 11.06.2014 - 2 B 9.13   

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https://dejure.org/2014,18482
BVerwG, 11.06.2014 - 2 B 9.13 (https://dejure.org/2014,18482)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.2014 - 2 B 9.13 (https://dejure.org/2014,18482)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 2014 - 2 B 9.13 (https://dejure.org/2014,18482)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DiszG § 41; BDG § 69; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
    Rechtmäßigkeit einer Aberkennung des Ruhegehaltsanspruchs eines Beamten wegen Vorteilsannahme durch den Abschluss eines Darlehensvertrags mit einem Strafgefangenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2014 - 2 B 9.13
    Das für den Verbleib im Beamtenverhältnis erforderliche Vertrauen kann nicht als wiederhergestellt gelten, weil das Disziplinarverfahren unangemessen lange gedauert hat (stRspr; vgl. Urteile vom 28. Februar 2013 - BVerwG 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 44 ff. sowie vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 63.11 - BVerwGE 147, 229 Rn. 36 ff., vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 - NVwZ 2013, 788).

    Es reicht aus, dass der Beamte bei seinem dienstlichen Verhalten wohlwollend gestimmt werden soll (stRspr., vgl. nur Urteil vom 28. Februar 2013 a.a.O. Rn. 16 f.).

    Ein Ausnahme von dieser Regeleinstufung kommt auch bei einem einmaligen Pflichtenverstoß nur in Betracht, wenn dieser aufgrund erheblicher mildernder Umstände weniger schwer wiegt oder ein anerkannter Milderungsgrund wie etwa freiwillige Offenbarung eingreift (stRspr., vgl. nur Urteil vom 28. Februar 2013 a.a.O. Rn. 33).

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2014 - 2 B 9.13
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 , Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 , Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 sowie etwa Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 409/09 - Rn. 20).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2014 - 2 B 9.13
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 , Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 , Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 sowie etwa Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 409/09 - Rn. 20).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2014 - 2 B 9.13
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 , Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 , Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 sowie etwa Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 409/09 - Rn. 20).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2014 - 2 B 9.13
    Das für den Verbleib im Beamtenverhältnis erforderliche Vertrauen kann nicht als wiederhergestellt gelten, weil das Disziplinarverfahren unangemessen lange gedauert hat (stRspr; vgl. Urteile vom 28. Februar 2013 - BVerwG 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 44 ff. sowie vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 63.11 - BVerwGE 147, 229 Rn. 36 ff., vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 - NVwZ 2013, 788).
  • BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rspr des BVerwG zur Berücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2014 - 2 B 9.13
    Das für den Verbleib im Beamtenverhältnis erforderliche Vertrauen kann nicht als wiederhergestellt gelten, weil das Disziplinarverfahren unangemessen lange gedauert hat (stRspr; vgl. Urteile vom 28. Februar 2013 - BVerwG 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 44 ff. sowie vom 25. Juli 2013 - BVerwG 2 C 63.11 - BVerwGE 147, 229 Rn. 36 ff., vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Januar 2013 - 2 BvR 1912/12 - NVwZ 2013, 788).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2014 - 2 B 9.13
    Gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO, § 41 DiszG, § 69 BDG obliegt es dem Beschwerdeführer, diese Voraussetzungen darzulegen (Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 = Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 18 S. 21 f.).
  • BVerfG, 14.10.2010 - 2 BvR 409/09

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch für

    Auszug aus BVerwG, 11.06.2014 - 2 B 9.13
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 - 1 BvR 1383/90 - BVerfGE 84, 188 , Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1934/93 - BVerfGE 96, 189 , Beschluss vom 7. Oktober 2003 - 1 BvR 10/99 - BVerfGE 108, 341 sowie etwa Kammerbeschluss vom 14. Oktober 2010 - 2 BvR 409/09 - Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2016 - 6 A 2348/14

    Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit eines Polizeioberkommissars;

    Es fehlt bereits an der Benennung eines in dem vom Kläger benannten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. November 2014 - 2 B 9.13 - aufgestellten konkreten Rechtssatzes, von dem das Verwaltungsgericht abgewichen sein soll.
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